Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wiener Porzellanmanufaktur Augarten GmbH

1. Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen von der  Wiener Porzellanmanufaktur Augarten GmbH (in Folge „Augarten“) liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie besondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung von Augarten.

2. Aufträge und Bestellungen

Alle Bestellungen und Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung, mangels einer solchen spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden rechtswirksam.

3. Preise

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Euro ex Augarten Wien (sofern nichts anderes angegeben). Augarten fakturiert in Euro, wobei die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise rechtswirksam sind.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung kann per Kreditkarte, PayPal, Sofort Überweisung, SEPA Lastschriftverfahren,  Google Pay und/oder Apple Pay erfolgen.

4.2. Ferner sind bei Zahlungsverzug alle übrigen noch offen stehenden Forderungen ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit, sofort fällig. Augarten ist weiterhin berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten, Lieferungen einzustellen, sie von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachnahme vorzunehmen. Gleiches gilt bei ganzer oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens, von Beteiligung am Unternehmen oder bei Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Kunden, bei Eintritt einer wesentlichen Veränderung oder Verschlechterung von dessen Vermögensverhältnissen oder wenn Augarten erst nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt werden, die eine Kreditwährung bei vernünftiger Betrachtungsweise bedenklich erscheinen lassen. In allen derartigen Fällen kann Augarten vom Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 8 Gebrauch machen und zu diesem Zweck beim Kunden die noch vorhandenen Bestände aus seiner Lieferung feststellen und zurückholen, ohne dass dies den Rücktritt vom Vertrag zur Folge hat.

5. Lieferung

5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk Obere Augartenstrasse 1, 1020 Wien. Lieferungen werden von Augarten nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind erlaubt und können fakturiert werden.

5.2. Vertragserfüllung seitens Augarten gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Lieferverzögerungen von Zulieferanten aus welchen Gründen immer.

5.3. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden von Augarten  nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, kann Augarten die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

6. Mangelrüge, Gewährleistung

6.1. Offene Mängel, welche bei ordnungsgemäßer Untersuchung bei der Warenübernahme feststellbar sind, müssen binnen 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter detaillierter  Angabe des Mangels gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen expedit@augarten.at.

6.2. Transportschäden oder –verluste sind uns unverzüglich unter gleichzeitiger Einsendung eines vom Transportunternehmer und dem Kunden unterzeichneten Schadensprotokolls zu melden an expedit@augarten.at.

6.3. Durch Witterungseinflüsse entstandene Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4. Bei berechtigten Beanstandungen gewähren wir Gutschrift. Sämtliche sonstigen Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, stehen dem Kunden nicht zu.

6.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit von Augarten. Die Beweispflicht trifft den Kunden.

6.6. Ausschluss der Übernahme von Schäden bei Ausbesserung/Reparatur von Kundeneigentum.

7. Gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde ist berechtigt, die von Augarten an der Ware oder ihrer Verpackung angebrachten Warenzeichen bzw. Logos zur Identifizierung der unveränderten und originalverpackten Ware zu benutzen. Dadurch erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an den Warenzeichen, Logos oder sonstigem geschütztem Material von Augarten. Der Kunde verpflichtet sich, jede darüber hinausgehende Benutzung zu unterlassen. Jede Verwendung von Warenzeichen, Namen und Firmensymbolen von Augarten in Veröffentlichungen oder Drucksorten ist ausnahmslos erst nach schriftlicher Zustimmung von Augarten erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keinerlei verwechselbare oder ähnliche Zeichen zu benutzen oder in welcher Form auch immer schützen zu lassen. Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben ebenso wie Muster stets geistiges Eigentum von Augarten unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, usw. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des Zwecks zu verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind. Im Falle nicht erteilter Bestellung sind sämtliche Unterlagen an Augarten zu retournieren.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferten Waren oder Muster bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Augarten. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware in handelsüblicher Weise im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Wird noch nicht bezahlte Ware veräußert, so tritt der Kunde die gegen Dritte entstehenden Forderungen an Augarten ab. Augarten ist zur Offenlegung der Abtretung berechtigt. Der Kunde hat Augarten die zur Verfolgung aller Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unbezahlte Ware von Augarten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übergeben. Er ist verpflichtet, dritten Personen gegenüber das Eigentumsrecht von Augarten geltend zu machen und Augarten unverzüglich schriftlich in Erkenntnis zu setzen, wenn von dritter Stelle Ansprüche auf die Ware erhoben werden bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

9. Datenschutz und –speicherung

9.1. Für die Abwicklung von Bestellungen ist die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich. Augarten erhebt personenbezogene Daten nur, soweit diese im Rahmen der Warenbestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos, im Rahmen des Kundendialogs oder bei der Anmeldung für den Newsletter mitgeteilt werden und nur in dem für die jeweilige Verwendung unbedingt erforderlichen Umfang.

9.2. Zur Abwicklung der Bestellung speichert Augarten die Adressangaben und die gegebenenfalls für einzelne Zahlungsarten erforderlichen Daten. Die mitgeteilten Daten werden ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung verwendet. 

9.3. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich schriftlich oder in Textform Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten oder die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten verlangen. Hierzu sowie zu allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz kann sich der Kunde unter der folgenden Adresse an Augarten wenden:

Wiener Porzellanmanufaktur Augarten GmbH

Obere Augartenstraße 1, 1020 Wien

datenschutz@augarten.at

9.4. Der Kunde kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die vorstehende Kontaktadresse zu richten.

9.5. Hierzu verweisen wir weiters auf unsere Datenschutzerklärung, die Sie über die Einzelheiten der Verarbeitung Ihrer Daten sowie über Ihre diesbezüglichen gesetzlichen Rechte informiert.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt, zu vereinbaren.

11. Vertriebsbindung, Vertragsstrafe

11.1. Der Kunde, der Kaufmannseigenschaft besitzt, verpflichtet sich, erhaltene Ware ausschließlich für den Vertrieb im Einzelhandel einzusetzen.

11.2. Augarten hat das Recht, bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen von laufenden Verträgen zurückzutreten und eine Belieferung künftig zu verweigern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer (verschuldensunabhängigen) Vertragsstrafe in Höhe des Abgabepreises von Augarten. Der Kunde hat Augarten die zur Ermittlung des tatsächlichen Schadens erforderlichen Auskünfte unverzüglich schriftlich zu erteilen. Augarten behält sich die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

12. Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist Österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Bei Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen ist der Gerichtsstand Wien.

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